arrow_backZurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christoph Schmoll – S-Sounds Veranstaltungstechnik · Stand 2024

§1

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Christoph Schmoll [S-Sounds] (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und einem Kunden oder Veranstalter (beides nachfolgend als Mieter bezeichnet). Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift am Angebot oder mit einer Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

§2

Der Mieter / Veranstalter

Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Andernfalls ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des Vormundes erforderlich. Bei Warenabholung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, auf dem die Wohnanschrift des Mieters ersichtlich ist.

§3

Bestellung / Buchung

Die Auftragsbestätigung seitens des Mieters per Mail oder Unterschrift auf dem Angebot gilt als Vollzug der Bestellung / Buchung. Ab diesem Datum gelten auch jegliche Stornozeiten. Falls nur eine Bestätigung per Messenger (WhatsApp, Facebook, Instagram, …) vorhanden ist, ist diese genauso bindend und wird vom Vermieter wie eine schriftliche Bestätigung per Mail gehandhabt.

§4

Stornogebühr

Alle Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtumfang des Angebots (brutto). Stornozeiten gelten ab Angebotsbestätigung wie folgt: Ab inkl. 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 100% | Ab inkl. 14–8 Tage vor Veranstaltungsdatum: 85% | Ab inkl. 28–15 Tage vor Veranstaltungsdatum: 70% | Ab Bestellung (Angebotsunterschrift): 50%. Falls die Veranstaltung wetterbedingt abgesagt werden muss, gelten 70% Stornokosten. Falls die Veranstaltung wetterbedingt an einen anderen Tag verschoben wird, werden hierzu 15% Vorbereitungskosten fällig.

§5

Reinigungszuschlag

Bei Betreuung oder Selbstabholung durch den Mieter werden sämtliche ausgeliehenen Geräte gereinigt retourniert. Ansonsten fallen für Reinigungsgebühren 45 €/Mannstunde an. Pauschal können sonst auch im Ermessen des Vermieters bis zu 10% des Auftragswertes exkl. USt. als Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

§6

Überziehung der Mietdauer

Mietdauer, sofern nicht schriftlich anders ausgemacht, bezieht sich immer auf einen Veranstaltungstag oder Veranstaltungsabend. Wird die Mietdauer ohne Verlängerung überschritten, wird jeder weitere Tag mit 120% des Mietpreises berechnet.

§7

Beschädigung & Diebstahl

Die Mietware ist unversichert. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt die Entscheidung, die Mietware zu versichern, dem Mieter überlassen. Schäden an Geräten sind unverzüglich inkl. Fotodokumentation vom Mieter an den Vermieter zu melden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter oder Dritten entstanden sind, werden dem Mieter zum Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§8

Dryhire

Für Dryhire-Kunden gelten sämtliche AGBs wie für Endkunden.

§9

Mietfaktoren

Preisberechnung für mehrtägige Veranstaltungen: 1 Tag = 1,0x | 2 Tage = 1,6x | 3 Tage = 2,0x | 4 Tage = 2,3x | 5 Tage = 2,6x | 6 Tage = 2,8x | 7 Tage = 3,0x. Für längere Mietzeiten kontaktieren Sie uns bitte! Diese gelten nur, wenn die Miettage direkt aneinandergrenzen (z. B. das gesamte Wochenende).

§10

Gesundheit

Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen, epileptische Reaktionen etc. verursacht durch den Einsatz von Nebel-, Licht-, Ton-, Video- oder Laseranlagen. Die Einhaltung der gesetzlichen Maximallautstärke obliegt dem Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gehörschäden.

§11

Einsatz von Effekten (Nebel, CO₂, etc.) & Brandschutz

Der Mieter hat für ausreichend frische Luft bei Einsatz von Nebel-, CO₂-Effekten oder Ähnlichem zu sorgen. Jegliche Bestimmungen des Brandschutzes sind einzuhalten oder sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Für von diesen Geräten ausgelöste Alarme übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

§12

Veräußerung und Weitervermietung

Der Mieter darf das Mietobjekt nicht ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters veräußern, weitervermieten, zerlegen, verändern, umgestalten, justieren, verschmutzen sowie Kennnummern bzw. Firmenzeichen beschädigen oder entfernen.

§13

Funktionstüchtigkeit

Der Mieter hat das Recht, sich vor der Miete von der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, erklärt er sich mit der Funktionskontrolle des Vermieters einverstanden.

§14

Inbetriebnahme von Equipment

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Equipment nur durch fachkundiges Personal oder nachweislicher Erfahrung in Betrieb zu nehmen. Laien dürfen nur im Beisein einer fachkundigen Person das gemietete Material bedienen oder verwenden.

§15

Sicherheit

Der Mieter ist für die Sicherheit der Techniker, Fahrzeuge des Vermieters sowie der gesamten Anlage zuständig. Dies beinhaltet auch bei Aufbauten an Vortagen sämtliche Räumlichkeiten zu verschließen oder bei Freiluftveranstaltungen Personal für Tag- und Nachtwache zu organisieren.

§16

Zufahrt

Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit für unsere Techniker möglich sein. Parkplätze für unsere Transporter oder Lastwägen in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltung sind jederzeit vom Mieter freizuhalten.

§17

Verpflegung

Nicht-alkoholische Getränke und Essen werden vom Mieter für alle Techniker vor Ort gestellt. Bei Veranstaltungen und Aufbautätigkeiten über mehrere Tage sind annehmbare Unterkünfte (inkl. Frühstück) für sämtliche Techniker zu stellen.

§18

Wetterfestigkeit

Bei Freiluftevents/Open-Air-Veranstaltungen müssen die Bühne sowie der Mischplatz (FOH) und jegliche Einsatzbereiche unserer Techniker sturmsicher/witterungsfest und überdacht sein. Wir empfehlen hierzu eine Versicherung abzuschließen.

§19

Mehrtägige Veranstaltungen

Sollte die Anlage bereits einige Tage vor der Veranstaltung aufgebaut oder später abgebaut werden oder die Veranstaltung mehrere Tage dauern, sind vom Mieter/Veranstalter Sicherheitskräfte zu stellen oder die Anlage Fremden unzugänglich zu halten.

§20

Wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung

Unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung oder des wirtschaftlichen Erfolges des Mieters ist, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, die volle Auftragssumme vom Mieter zu entrichten.

§21

Missbrauch

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Missbrauch und zum Selbstschutz der Geräte die Anlage abzuschalten.

§22

Behördliche Auflagen & Hausordnung

Sämtliche behördliche Auflagen sowie eine Hausordnung (max. Lärmpegel, Sperrstunde, Bereichsgrenzen etc.) vom Veranstaltungsort sind zeitgemäß (spätestens bei Angebotsbestätigung) dem Vermieter in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

§23

Ausfallhaftung

Es können keine Ausfallshaftungen an den Vermieter oder deren Mitarbeiter geltend gemacht werden.

§24

Zahlungskonditionen

Zahlungsziel ist, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnungen werden ausschließlich per Mail zugestellt. Es können im Ermessen des Vermieters Teilzahlungen (Vorauskasse) vor Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden.

§25

Mahnspesen

Mahnspesen werden bei erster Mahnung mit bis zu 45 € verrechnet. Bei zweiter Mahnung bereits mit bis zu 245 €. Falls eine Zahlung trotz Mahnungen ausständig bleibt, werden Rechtsmittel sowie Inkasso-Dienste in Anspruch genommen.

§26

Zahlungsverzug

Sollte der Mieter in Zahlungsverzug kommen, kann der Vermieter dem Mieter 15% p.a. Verzugszinsen des Auftragswertes (brutto) in Rechnung stellen.

§27

Werbung

Dem Vermieter wird gestattet, Werbung in Form von Plakaten und Bannern zu platzieren sowie Werbung auf Social-Media-Plattformen zu schalten. Jegliche Werbung darf ausschließlich mit dem Namen "S-Sounds" betrieben werden.

§28

Eigentumsvorbehalt

Bei Vermietung bleibt das Equipment Eigentum des Vermieters. Bei Verkauf bleibt das Equipment bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§29

Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form möglich. Bei Rücktritt seitens des Mieters werden die Stornokosten wie unter Punkt 4 wirksam. Bei Rücktritt seitens des Vermieters verpflichtet sich der Vermieter, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

§30

Vertragsbruch

Sollte der Mieter Vertragsbruch begehen, behält sich der Vermieter vor, sämtlichen entstandenen Schaden zusätzlich zum Auftragswert dem Mieter in Rechnung zu stellen.

§31

Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Bischofstetten).

Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich bitte an christoph@s-sounds.at